Von den Nationalsozialisten wurde dieser Paragraph als Instrument staatlicher Gewalt genutzt. Das bedeutete für homosexuelle Männer die Einweisung in Konzentrationslager, Zwangsarbeit und Tod durch maximal schlechte Lebensbedingungen oder Ermordung.
Homosexuelle galten auch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht als anerkannte Opfergruppe. Homosexuelle Männer, die den Krieg überlebt hatten, mussten darum nach 1945 weiter den Mund über das halten, was sie erlebt hatten, da der § 175 in der Bundesrepublik bis 1994 fortbestand.
Wir zeigen diese Ausstellung, weil wir als evangelische Schule von der unantastbaren Gleichwürdigkeit aller Menschen ausgehen. Die Ausstellung ist darum nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung und des Erinnern, sondern auch eine Einladung zur Selbstprüfung mit Blick auf Vorurteile und Diskriminierung.
Ausstellung zum Thema "Haftgrund §175" in der HES
Der 27. Januar ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee das Vernichtungslager Auschwitz.
Anlässlich des Gedenktags ist eine Wanderausstellung im Foyer der HES eröffnet worden, die sich mit der Verfolgung von Homosexualität während der Zeit des Nationalsozialismus und in den Nachkriegsjahren bis heute: „Haftgrund § 175 - Vergessene Schicksale des KZ Niederhagen“ beschäftigt.
Foto von der Ausstellung zum Haftgrund §175 im Foyer der HES

