Schulprogramm
Wir, die Hans-Ehrenberg-Schule, haben bereits 1999 als eine der ersten Schulen in Nordrhein-Westfalen ein Schulprogramm vorgelegt. Dieses wurde zuletzt 2023 unter Beteiligung von Schüler*innen, Eltern und Lehrern inhaltlich aktualisiert bzw. redaktionell überarbeitet.
Das Schulprogramm gibt allen Interessierten Auskunft über das Selbstverständnis der Schule und seine Ausgestaltung. Es dient den Lehrer*innen als Grundlage ihrer Arbeit und als Vergewisserung ihres Tuns, den Schüler*innen und den Eltern als Information darüber, welche Akzentsetzungen in dieser Schule das Leben, Lehren und Lernen prägen.
Zugleich gibt es allen beteiligten Gruppen Anstöße, das Schulleben gemeinsam zu gestalten und weiterzuentwickeln. Den vollständigen Text finden Sie in der angefügten pdf-Datei. Das Förderkonzept ist Anlage zum Schulprogramm und ebenfalls als pdf-Datei abrufbar.
Schulordnung, Hausordnung, Schulvertrag
Mit der Schulordnung ("Grundordnung evangelischer Schulen der EKvW)" legt der Träger, die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die Grundsätze und Leitlinien der Schulen in der eigenen Trägerschaft fest. Hier wird u. a. auf das dem pädagogischen und erzieherischen Handeln zugrunde liegende, christliche Menschenbild verwiesen, in dem die Würde des Menschen aus dessen Gottesebenbildlichkeit abgeleitet wird.
Die Grundordnung der Hans-Ehrenberg-Schule benennt Rechte und Pflichten der Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen, Eltern und aller Gäste der Schule. Die Grundordnung der Schulen der EKvW ist Bestandteil des Schulvertrages.
Der Schulvertrag als rechtliche Grundlage wird mit der Aufnahme in die Hans-Ehrenberg-Schule zwischen Eltern, Schüler*in und der Schule (Schulleitung) geschlossen. Die Genannten erkennen mit der Unterschrift die Grundsätze der Grund- sowie Hausordnung an.
Während Grundordnung und Schulvertrag die Aspekte ins Blickfeld rücken, die das Schulverhältnis insgesamt prägen, steht bei der Hausordnung die Regelung des alltäglichen Miteinanders im Zentrum.
Die Hausordnung wird in der Schulkonferenz verabschiedet und ist damit das Ergebnis eines gesamtschulischen Diskurses zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Sie ist in der aktuellen Fassung im Schulplaner nachzulesen, welcher für die Jahrgänge 5 bis 9 verbindlich eingeführt ist.