Grundordnung evangelischer Schulen der EKvW

Mit der Grundordnung legt der Träger, die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die Grundsätze und Leitlinien der Schulen in der eigenen Trägerschaft fest. Hier wird u. a. auf das dem pädagogischen und erzieherischen Handeln zugrunde liegende, christliche Menschenbild verwiesen, in dem die Würde des Menschen aus dessen Gottesebenbildlichkeit abgeleitet wird.

Die Grundordnung der Schulen der EKvW ist Bestandteil des Schulvertrages.

Hausordnung

Während Schulvertrag und Grundordnung die Aspekte ins Blickfeld rücken, die das Schulverhältnis insgesamt prägen, steht bei der Hausordnung die Regelung des alltäglichen Miteinanders im Zentrum.

Die Hausordnung wird in der Schulkonferenz verabschiedet und ist damit das Ergebnis eines gesamtschulischen Diskurses zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Sie ist in der aktuellen Fassung im Schulplaner nachzulesen, welcher für die Jahrgänge 5 bis 9 verbindlich eingeführt ist.

Schulvertrag

Der Schulvertrag als rechtliche Grundlage wird mit der Aufnahme in die Hans-Ehrenberg-Schule zwischen Eltern, Schüler*in und der Schule (Schulleitung) geschlossen. Die Genannten erkennen mit der Unterschrift die Grundsätze der Grund- sowie Hausordnung an.