Berufswahlorientierung in der Mittelstufe
Die HES versucht, den Schüler*innen verstärkt ab der Jahrgangsstufe 8 Einblicke in das Berufsleben zu geben sowie Orientierungshilfen für die Wahl des Berufes bzw. des Studienganges zu bieten.
Unter dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) soll der Übergang von der Schule in den Beruf möglichst erfolgreich und zielorientiert gelingen können. Die Module von „KAoA“ sind per Erlass geregelt[1] und sehen als ersten Schritt für jeden Schüler bzw. für jede Schülerin der 8. Klassen eine Potenzialanalyse sowie insgesamt drei Berufsfelderkundungen (BFE) in unterschiedlichen Berufsfeldern vor. Die erste BFE findet im Rahmen des „Girl’s“ bzw. „Boy’s Day“ statt. Für die zweite BFE werden seitens der Schule ein sog. „Schnuppertag“ festgelegt, zu dem sich die Schüler*innen in einem frei gewählten Berufsfeld für einen Tag einen geeigneten Platz in einem Betrieb suchen. Der erste dieser „Schnuppertage“ findet in der Regel vor den Sommerferien im Jahrgang 8, der zweite „Schnuppertag“ findet in der Studien- und Orientierungswoche im Jahrgang 9 statt. So werden alle Schüler*innen frühzeitig an die Beschäftigung mit der eigenen Berufswahl herangeführt.
(Formular zur Berufsfelderkundung als Download)
Ebenfalls im Jahrgang 8 wird mit der Portfolioarbeit begonnen. Das Portfolio dient der Dokumentation der unterschiedlichen Aktivitäten und der Sammlung etwa von Teilnahme- bzw. Praktikumsbescheinigungen oder von Arbeitsblättern, welche die berufliche, vor allem aber auch persönliche Orientierung (Stärken-, Schwächen-, Interessenerkundung) unterstützen. Es ist ein wichtiges Instrument bei der Studien- und Berufswahlorientierung und wird auch als Beratungsgrundlage bis in die Oberstufe hinein herangezogen.
Im Rahmen einer sog. „Woche der Studien- und Berufserkundung“ besuchen die Schüler*innen des Jahrgangs 9 das Berufsinformationszentrum (BIZ) des örtlichen Arbeitsamtes, wo sie u.a. Informationen über Schulabschlüsse und den sogenannten „Berufswahlfahrplan“ erhalten. Im Übrigen sollen sie im Rahmen dieser Woche weitere Einblicke in unterschiedliche Berufsfelder erhalten. Die Klassen führen beispielsweise Betriebserkundungen durch und absolvieren die dritte BFE in einem Betrieb ihrer Wahl (s.o.); Zudem können unterschiedliche Berufsfelder vorgestellt werden (entweder durch externe Expert*innen oder von Schüler*innen mit Hilfe von Informationsmaterial) etc.. Nach Absprache mit den Kolleg*innen der Fachschaft Deutsch wird im Rahmen dieser Woche dem Thema „Bewerbung“ mit seinen Anforderungen und Schwierigkeiten Aufmerksamkeit gewidmet. Die Fortsetzung der Portfolioarbeit ist ebenfalls ein Schwerpunkt in dieser Projektwoche. Die Schüler*innen füllen die Anschlussvereinbarung wie vorgesehen aus und werden seitens der Schule beraten. (Formular zur Berufsfelderkundung als Download)
Der Besuch der Fachmesse für Ausbildung und Studium „vocatium“ Ostwestfalen-Lippe, einer Berufsberatungsmesse, ist für den Jahrgang 9 obligatorisch.
Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 nehmen an einem regionalen Pflichtpraktikum teil, in dem sie eine Woche lang Einblicke in das selbst gewählte Berufsfeld bekommen. Das Praktikum wird durch Informationsveranstaltungen in der Schule vorbereitet, die Schüler*innen dokumentieren ihre Erfahrungen überblicksartig und werden durch die Betreuungslehrerin bzw. den Betreuungslehrer individuell beraten. (Formblatt zum Betriebspraktikum Jg.10 als Download)
Die in der Sek. I begonnene Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit wird in der Sek. II fortgesetzt, das entsprechende Programm wird in Absprache mit der Schule immer wieder modifiziert und besteht aus Schulbesuchen der Berufsberater*innen oder auch unterschiedlich gestalteten Informationstagen der Agentur für Arbeit entweder im BIZ oder an der HES.
Über folgenden Link kann die entsprechende Schulseite der Agentur für Arbeit aufgerufen werden, um z.B. online Termine für eine Berufsberatung zu vereinbaren:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bielefeld/hans-ehrenberg-schule
[1] Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (RdErl. Vom 21.10.2010 / bzw. RdErl. 23.01.2019). Darin werden sog. Standardelemente festgelegt.