iPad-Klassen an der Hans-Ehrenberg-Schule

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 hat die HES gemäß dem Beschluss der Schulkonferenz vom 23.03.2022 im Jahrgang 7 das iPad als Arbeitsmittel eingeführt. Auf diese Weise wird in den kommenden Jahren eine 1:1-Ausstattung aller Schüler*innen ab dem Jahrgang 7 mit einem Tablet erreicht. Dem liegt nicht nur das 2022 aktualisierte Schulgesetz NRW zu Grunde, demzufolge das digitale Lernen fester Bestandteil des schulischen Lernens sein soll, sondern auch die Absicht, unseren Schüler*innen die Chance zu geben in einer immer stärker digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt entsprechende Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln. Dabei soll das iPad keineswegs Heft und Stift vollständig ersetzen, sondern die Werkzeugpalette ergänzen.

Der Nutzung von iPads als Arbeits- bzw. Lernmittel liegen mehrere didaktische Überlegungen zu Grunde:

  • Lernende und Lehrende sollen orts- und zeitunabhängig einfachen Zugang zu Lernmaterialien und -infrastruktur haben,
  • Schüler*innen sollen einfacher an individuell angepasste Lernmaterialien gelangen und schneller ein entsprechendes Feedback erhalten können,
  • Lehrer*innen sollen mehr Zeit und Möglichkeiten zur individuellen Lernbegleitung der Schüler*innen erhalten,
  • Zugangsweisen, Betrachtungsperspektiven sowie Gestaltungsoptionen sollen diversifiziert und erweitert werden,
  • kollaboratives Arbeiten soll erleichtert werden und
  • die Methodenvielfalt im Unterricht soll erhöht und erleichtert werden.

Weitere Informationen zu den iPad-Klassen ab Jahrgang 7 finden Sie auch im Medienkonzept der Hans-Ehrenberg-Schule.

Formular für die Abgabe eines privaten iPads zur Integration ins MDM

Mein Kind und das iPad - Hinweise und Tipps für den Umgang mit dem iPad zu Hause

FAQ-Liste

Mein Kind hat keine eigene Apple-ID. Wie kann ich eine solche erstellen?

Für die schulische Nutzung des iPads ist keine private Apple-ID notwendig, alle für den Unterricht wichtigen Apps werden auch ohne private Apple-ID durch die Schule installiert. Wer dennoch für sein Kind eine private Apple-ID auf dem iPad einrichten möchte, kann dies aber trotzdem tun, hinweise dazu gibt es z.B. hier: https://support.apple.com/de-de/HT201084 Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schule keinen technischen Support bei der Einrichtung privater Apple-ID's leisten kann.

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Ich habe für mein Kind ein iPad bei der Gesellschaft für digitale Bildung (GFDB) gekauft und möchte einen Artikel retournieren bzw. reklamieren. Wie gehe ich vor?

Die GFDB übernimmt alle Service- bzw. Reparatur-Aufträge für das sog. iPad schoolTab-Bundle - also das von Ihnen gekaufte Paket. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://gfdb.smartsupport.de und hier: https://www.gfdb.de/ipad-schooltab-bundle.

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Welchen Stift sollen wir kaufen?

Welches Modell Sie erwerben, können Sie selbst entscheiden. Achten Sie aber darauf, einen aktiven Stift zu kaufen.

Was soll ich im Schadensfall tun?

Der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung ist optional. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, finden Sie in den Versicherungsunterlagen Details für den Schadensfall und auch Ansprechpartner bei der Versicherung.

Mein Kind besitzt bereits ein iPad. Kann ich dies verwenden?

Vorhandene iPads können verwendet werden, allerdings müssen sie zwingend in die zentrale technische Verwaltung der HES eingebunden werden (sog. Mobile Device Management, MDM), nur so kann gewährleistet werden, dass z.B. zentral Software verteilt und die Geräte administriert werden können. Zur Einbindung eines bereits vorhandenen iPads muss dieses zu unserem Händler geschickt werden, dabei entstehen zusätzliche Kosten und das Gerät wird auf den Werkszustand zurückgesetzt, dabei werden alle lokal gespeicherten Daten gelöscht. Um einen technischen Mindeststandard in den Lerngruppen zu gewährleisten, müssen die eigenen iPads mindestens über 64 GB Speicher verfügen und dürfen nicht älter sein als die iPad-Generation 8. Die HES behält sich vor, ältere eigene Geräte, die ins MDM überführt werden, ggf. wieder zu entfernen.

Warum wird gerade der 7. Jahrgang mit iPads ausgestattet?

Im Jahrgang 7 startet das Fach Medienbildung, hier werden die Kinder mit dem iPad vertraut gemacht und sie lernen den Umgang mit Gerät und Apps. In den Jahrgängen 5 und 6 sind die Kinder bereits stark gefordert, da sie die neue Schule, neue Lehrer*innen, neue Klassen etc. kennenlernen.

Was kostet das Tablet?

Das Paket aus iPad, Hülle/Tastatur und Stift kostet ca. 530 – 550 Euro (Stand 02/2022), der Preis kann aber variieren. Die optionale Versicherung ist hier nicht mit einberechnet. Eine monatliche Ratenzahlung ist möglich.

Gibt es einen Sozialfond bzw. eine Härtefall-Regelung für Bedürftige?

Da es sich bei der iPad-Anschaffung um einen nicht unerheblichen Betrag handelt, hat sich der HES-Förderverein bereit erklärt, bei entsprechenden Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Vorsitzenden Frau Lübbers. Bitte melden Sie sich im Sekretariat und hinterlassen eine Telefonnummer, unter der Sie die Vorsitzende erreichen kann.

Ist der Abschluss der Versicherung verpflichtend?

Nein, der Abschluss der Versicherung ist optional.

Welche Folgekosten entstehen durch die Anschaffung von Apps oder Lizenzen für den Unterricht?

Für den Unterricht sollen durch die Schule kostenfreie Apps und Angebote eingesetzt werden, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Einsatz kostenpflichtiger Lizenzen im Einzelfall bedarf der Zustimmung der Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen.

Welche Anschlussregelung ist nach Ablauf der Lebenszeit der iPads vorgesehen?

In der Oberstufe wird weiterhin das Vorhandensein eines digitalen Endgerätes pro Schüler*in (äquivalent zum iPad) vorausgesetzt. Allerdings steht es den Schüler*innen frei, ein System ihrer Wahl zu verwenden. Die technische Administration der Geräte durch die HES entfällt.

Welche Vorkehrungen gibt es hinsichtlich möglicher Diebstähle der iPads in der Schule?

In den Pausen verbleiben die iPads in den Klassenräumen, diese werden abgeschlossen. Bei einem Raumwechsel nach der großen Pause verbleiben die iPads in den Schultaschen, hier soll ein Tablet-Dienst (bestehend aus einzelnen Schüler*innen der Klasse) eine Aufsicht für die Schultaschen übernehmen. Dank der zentralen Administration der iPads kann im Falle eines Verlustes das iPad komplett gesperrt bzw. gelöscht werden, es wird dadurch für den Dieb wertlos.

Kann die Anschaffung und Nutzung eines Tablets abgelehnt werden?

Eine pädagogisch sinnvolle Einbindung der iPads in den Unterricht ist nur denkbar, wenn alle Schüler*innen ein solches Gerät als Arbeitsgerät zur Verfügung haben. Daher hat die Schulkonferenz die Anschaffung des iPads für alle Schüler*innen des Jahrganges 7 beschlossen.

Werden weiterhin Bücher im Unterricht eingesetzt?

Die Schulbuch-Verlage reagieren auf die sich verändernde Medienlandschaft in den Schulen, allerdings geschieht dies in sehr unterschiedlichem Tempo. Mittel- und langfristig wird es sicherlich immer mehr Angebote für digitale Schulbücher geben, zunächst werden den Kindern aber auch noch klassische Bücher erhalten bleiben.

Gibt es dann in Zukunft nur noch „iPad-Unterricht“?

Nein, die iPads sind eine Ergänzung der didaktischen Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung. Je nach fachlichen und pädagogischen Anforderungen werden die Lehrkräfte über den Einsatz der iPads entscheiden, dabei wird es wie bisher auch beim Mix vieler verschiedener Stile, Methoden und Medien bleiben.

Kann ich das Gerät auch privat zu Hause nutzen?

Dank der zentralen Administration über das sog. Mobile Device Management (MDM) können die schulisch notwendigen Apps zentral durch die Schule installiert werden. Außerdem ist dadurch eine gewisse technische Steuerung der iPads in der Schule möglich (z.B. ein Modus, in dem nur eine einzige, vorgegebene App genutzt werden kann). Zusätzlich ist es aber möglich, eine private Apple-ID mit dem iPad zu verknüpfen, so dass eine private Nutzung bzw. Installation von Apps ebenfalls möglich ist.

Wie werden die iPads administriert?

Die iPads werden über den Anbieter in ein sog. Mobile Device Management (MDM) eingepflegt. Dieses MDM ist Bestandteil unserer digitalen Schulplattform IServ und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Dank der zentralen Administration über das MDM können die schulisch notwendigen Apps zentral durch die Schule installiert werden. Außerdem ist dadurch eine gewisse technische Steuerung der iPads in der Schule möglich (z.B. ein Modus, in dem nur eine einzige, vorgegebene App genutzt werden kann). Zusätzlich ist es aber möglich, eine private Apple-ID mit dem iPad zu verknüpfen, so dass eine private Nutzung bzw. Installation von Apps ebenfalls möglich ist

Können die Aktivitäten und Inhalte der Schüler*innen auf den iPads durch die Schule kontrolliert werden?

Es besteht keine technische Möglichkeit, die lokal gespeicherten Daten auf dem iPad durch die Schule auszulesen oder einzusehen. Auch die extern gesteuerte Nutzung der Kamera oder des Mikrofons ist nicht möglich.

Welche Verhaltensregeln sind in den Pausen vorgesehen?

In den Pausen verbleiben die iPads in den Klassenräumen, diese werden abgeschlossen. Bei einem Raumwechsel nach der großen Pause verbleiben die iPads in den Schultaschen, hier soll ein Tablet-Dienst (bestehend aus einzelnen Schüler*innen der Klasse) eine Aufsicht für die Schultaschen übernehmen.

Wie kann ich mein Kind bei der Medienerziehung unterstützen?

Die Erziehung der Kinder hin zu einer sinnvollen und verantwortungsbewussten Mediennutzung ist Aufgabe der Schule sowie der Eltern. Sie als Eltern können die Kinder hier unterstützen, indem Sie die Mediennutzung Ihrer Kinder aktiv begleiten: Fragen Sie nach, was Ihre Kinder spielen oder anschauen, welche sozialen Netzwerke sie nutzen. Besprechen Sie mögliche Konfliktfelder (Menge der Bildschirmzeit, Sperrzeiten des WLAN etc.) gemeinsam mit Ihren Kindern und erklären Sie Ihre Entscheidungen.

Hilfreiche Anregungen dazu finden Sie z.B. hier: https://www.klicksafe.de/bildschirm-und-medienzeit-was-ist-fuer-kinder-in-ordnung

Inwiefern wird die Nutzung von iPads bzw. digitalen Medien generell kritisch im Unterricht hinterfragt?

Fester Bestandteil der schulinternen Lehrpläne in Medienbildung und auch Informatik sind kritische Fragen zur allumfassenden Durchdringung unserer Lebenswelt durch Medien, insbesondere digitale Medien. Wenn es das Ziel der Schule ist, die Schüler*innen bei der Entwicklung einer sinnvollen und verantwortungsbewussten Mediennutzung zu begleiten, dann ist es zwingend erforderlich, Medienkritik zu formulieren und digitale Medien nicht nur bedienbar zu machen, sondern zu hinterfragen. Dies allerdings zu tun, ohne diese Medien im Sinne des guten Beispiels dabei auch einzusetzen, bleibt fragwürdig.

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Wie wird sichergestellt, dass die Kinder das iPad in der Schule möglichst nur zu schulischen Zwecken nutzen?

Die unterrichtenden Lehrkräfte können mithilfe der Apple Classroom-App auf ihrem eigenen iPad in Echtzeit sehen, welche Apps die Kinder in der Klasse gerade nutzen. Eine nicht erwünschte oder erlaubte App können sie dann auf dem Schüler*innen-iPad schließen, wenn sie geöffnet ist. Außerdem ist es möglich, die jeweils gerade erwünschte App oder Webseite auf dem Schüler*innen-iPad zu starten.

Was genau können die Lehrkräfte auf dem Schüler*innen-iPad mit der Classroom-App überwachen?

Technisch wäre es auch möglich, sich als Lehrkraft per Classroom-App den Bildschirminhalt einzelner Schüler*innen ohne deren Wissen anzeigen zu lassen. Aus Gründen des Datenschutzes, aber auch aufgrund pädagogischer Erwägungen verzichten wir jedoch darauf. Am Ende einer Schulstunde bzw. beim Beenden der Classroom-Sitzung werden der Lehrkraft die Nutzungsdauer der Apps pro Schüler*in, nicht jedoch die Inhalte der jeweiligen Apps, angezeigt. Mit dieser Funktion können die Lehrkräfte wiederholte oder massive Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen feststellen und das pädagogische Gespräch mit dem/der Schüler*in suchen. Die Schüler*innen werden i.d.R. von ihren Klassenlehrer*innen von den Möglichkeiten der Classroom-App informiert.

Kann auch die private Nutzung der iPads zu Hause überwacht werden?

Die hier geschilderten Möglichkeiten der technischen Steuerung per Classroom-App stehen nur innerhalb des schulischen WLANs zur Verfügung, ein entsprechendes Monitoring der iPads zu Hause ist technisch nicht möglich, ist schulischerseits nicht gewollt und findet somit natürlich nicht statt. Eine Überwachung, Manipulation oder Beschränkung der Funktionalität einer privaten Apple-ID über das IServ MDM ist nicht vorgesehen und findet ebenfalls nicht statt.

Die Bildschirmzeit meines Kindes zu Hause hat zugenommen. Wie kann ich hier reagieren?

Auf den vielfachen und nachvollziehbaren Wunsch der Eltern ist das iPad zu Hause wie ein privates Gerät zu verwenden, für die Schule sind hier keine technischen Einflussmöglichkeiten vorgesehen. Eine entsprechende Regelung hinsichtlich der Bildschirmzeit, der zu nutzenden Apps und Internetseiten etc. für die private Nutzung zu Hause fällt damit aus technischer Sicht in den Verantwortungsbereich der Eltern: Sie können und sollten ggf. entsprechende Einschränkungen vornehmen, z.B. über entsprechende Apps oder Einstellungen (vgl. https://support.apple.com/de-de/HT201304. Wir empfehlen, dies mit Ihren Kindern zu besprechen und im Sinne der Transparenz auch die jeweiligen Gründe zu erklären.