Grundordnung der Schulen der EKvW

Mit der Grundordnung legt der Träger, die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die Grundsätze und Leitlinien der Schulen in der eigenen Trägerschaft  fest. Hier wird u. a. auf das dem pädagogischen und erzieherischen Handeln zugrunde liegende, christliche Menschenbild verwiesen, in dem die Würde des Menschen aus dessen Gottesebenbildlichkeit abgeleitet wird.

Die Grundordnung der Schulen der EKvW ist Bestandteil des Schulvertrages.