Begabtenförderung
Grundsätzlich ermuntert die HES besonders begabte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zur Vorversetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe (sowohl zum Schuljahresende wie auch zum Halbjahr möglich) und bietet in diesem Fall spezielle, auf die Bedürfnisse der SuS zugeschnittene Unterstützungsangebote an.
Die SuS sowie ihre Eltern werden zu Beginn des Schuljahres auf Klassenpflegschaftssitzungen über die Möglichkeit einer Vorversetzung informiert; häufiger geschieht dieses allerdings in persönlichen Gesprächen mit den in Frage kommenden SuS und ihren Eltern.
Dem vorausgegangen sind entweder Überlegungen/Anregungen bezüglich geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten in Zeugniskonferenzen oder direkte Anfragen von Eltern bzw. SuS.
In der Vergangenheit gab es jeweils nur vereinzelte „Überspringer“ an unserer Schule, die alle ihre Schullaufbahn auch in der nächst höheren Jahrgangsstufe erfolgreich fortführen konnten.
Die geforderte Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen Erarbeiten neuer Stoffe und Nacharbeiten von Versäumtem war dabei sicher genauso wichtig wie die Unterstützung von Seiten der Schule.
Seit Einführung des achtjährigen Gymnasiums ist es zu keiner Beantragung einer Vorversetzung mehr gekommen, was möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass die Verdichtung und Beschleunigung in der Sekundarstufe I für alle SuS zugenommen hat und eine Verunsicherung über den zu erwartenden Schulerfolg wie auch die Sorge über nicht mehr der altersgemäßen Entwicklung entsprechende Lerninhalte bei SuS und Eltern bestehen.
Dagegen werden als besondere Möglichkeiten der Begabtenförderung an unserer Schule eher das sogenannte „Drehtürmodell“, d.h. die parallele Belegung der beiden im 6. Jahrgang neu einsetzenden Fremdsprachen, die Teilnahme an Begabung herausfordernden Lernstudios (z.B. Debating, Natur- und Gesellschaftsforscher, Coaching the Coaches), die Teilnahme von Mittelstufenschüler/innen an ausgewähltem Oberstufenunterricht oder Seminaren in der Universität und Auslandsaufenthalte im Jahrgang 9 bzw. im ersten Halbjahr der Einführungsphase (Jahrgang 10) als Alternative gewählt.
Die Entscheidung darüber, ob man es von schulischer Seite einer Schülerin bzw. einem Schüler nahe legen sollte, eine Jahrgangsstufe zu überspringen, kann bei grundsätzlicher Offenheit für diese Möglichkeit sicher jeweils nur eine sehr individuelle sein, die die gesamten bisher erbrachten Leistungen und gezeigten Kompetenzen ebenso berücksichtigt wie die persönliche Gesamtentwicklung der SuS bis zum gegebenen Zeitpunkt.