Entschuldigungspraxis
Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen am Unterrichtsbesuch gehindert wird.
Für diesen Fall gibt es eine Entschuldigungspraxis für die Sekundarstufe I, über die der Anhang näher informiert.
Hier finden sich auch die Regelungen, wie bei Beurlaubungen vorzugehen ist.