Aufgaben der MAV
Die Aufgaben der MAV sind in dem Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche von Westfalen festgelegt; hier einige Auszüge:
Die MAV soll u.a.:
- Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Schule und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
- dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
- Beschwerden, Anfragen und Anregungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegennehmen und auf deren Erledigung hinwirken.
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern.
Um diese Aufgaben erledigen zu können, hat die MAV fest definierte Möglichkeiten der Mitbestimmung, der eingeschränken Mitbestimmung und der Mitberatung.
Als Mitarbeitervertretung der HES arbeiten wir außerdem regelmäßig mit den Mitarbeitervertretungen der anderen Schulen der Evangelischen KIrche von Westfalen im "Ausschuss Schulen" zusammen.